Der Rechtsschutz
Wo kein Kläger, da kein Urteil! Aber was ist, wenn ein Kläger vorhanden ist, wer zahlt die Gebühren für den Rechtsanwalt sowie die Gerichtskosten im Falle des Obsiegens des Klägers, wenn man selbst als Beklagter dasteht? Nicht nur, dass man in einem solchen Fall die Gerichtskosten komplett begleichen muss, auch die eigenen Rechtsanwaltsgebühren und sogar nach einer entsprechenden Kostenfestsetzung die Rechtsanwaltsgebühren des Klägers müssen gezahlt werden, eine sehr teure Angelegenheit also. Zum Glück gibt es für sämtliche Rechtsstreitigkeiten einen Versicherungsschutz, wenn man eine entsprechende Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat.
Mietrecht
Für Rechtsstreitigkeiten im Mietrecht greift beispielsweise die allgemeine Rechtsschutzversicherung, des Weiteren aber auch für ein Scheidungsverfahren, für Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und letztendlich sogar für Verkehrsdelikte etc. Auch Strafsachen werden teilweise von einer Rechtsschutzversicherung begleitet. Selbstverständlich übernimmt die Rechtsschutzversicherung bei einem Bußgeldverfahren nicht das Bußgeld an sich, hier werden jedoch die Verfahrenskosten beglichen, so dass der Beschuldigte hier eine finanzielle Entlastung erfährt. Natürlich kommt man nicht kostenlos davon, denn eine Rechtsschutzversicherung verlangt selbstverständlich auch finanzielle Beiträge ab, wenn man diese jedoch mit eventuellen Rechtsanwaltsgebühren vergleicht, dann kann man hier schon von einem Schnäppchen sprechen. Eine solche Versicherung sollte Jedermann besitzen, denn auch, wenn man sich nichts zu Schulden kommen lässt, kann man in einen Rechtsstreit gezogen werden.