Der Privatrechtsschutz
Wenn man eine Rechtsschutzversicherung abschließt, dann kann man teils bestimmte Rechtsschutztypen „buchen“. Der Privatrechtsschutz deckt sämtliche Zivilrechtsangelegenheiten sowie Strafsachen privater Natur ab, sofern hier nicht anderweitige Versicherungen zahlungsverpflichtet wären. Obsiegt man beispielsweise einen Rechtsstreit ziviler Natur, wird der Verurteilte in der Regel mit der Kostenerstattung belegt. Dies bedeutet, dass dieser die eventuell vorhandenen Gerichtskosten zu begleichen hat und zudem auch die Rechtsanwaltsgebühren des Obsiegenden.
Im Grunde kann dem Versicherungsnehmer auch völlig egal sein, wie hoch die Gebühren und Kosten letztendlich sein werden, denn die Rechtsschutzversicherungen oder sonstige Zahlungsverpflichtete klären diese Angelegenheit unter sich. Der Versicherungsnehmer hat also diese Last schon einmal nicht mehr zu tragen und kann sich so voll und ganz auf andere Dinge konzentrieren, die für ihn halt wichtiger sind. Rechtsanwaltsgebühren in einem Scheidungsverfahren beispielsweise können derartig in die Höhe schnellen, dass dem Zahlungsverpflichteten kaum noch Luft zum Leben verbleibt. Wenn man hier jedoch auf eine Rechtsschutzversicherung setzt, ist diese Zahlungsverpflichtung schon einmal genommen.
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