Information zum Wohnungsrechtsschutz
Immer wieder, ganz gleich ob aus Position des Vermieters oder aber auch als Mieter selbst, kommt man in die Situation, sich mit der anderen Partei auseinandersetzen zu müssen. Vielleicht fungieren Sie als Vermieter und warten schon etliche Monate auf Ihre Miete bzw. Nebenkosten; oder aber Sie sind Mieter und Ihnen wurde vom Vermieter das Mietverhältnis ungerechtfertigt fristlos gekündigt?
Dann sollten Sie den Weg zum Rechtsanwalt nicht scheuen, denn nur dieser kann Ihnen aus dieser Misere helfen. Allerdings wird der Rechtsanwalt hier nicht umsonst arbeiten, sondern nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abrechnen. Diese Gebühren können teils sehr hoch ausfallen, so dass man sich teilweise einen Rechtsstreit gar nicht leisten kann und freiwillig das Feld räumt. Falsch. Lassen Sie sich nicht unterkriegen, nur weil Ihnen das nötige Kleingeld fehlt, schließen Sie noch heute Ihren Wohnungsrechtsschutz bzw. Mietrechtsschutz ab und stehen Sie damit auf der sicheren Seite, Ihre berechtigten Ansprüche aus
Mietverhältnissen auch verwirklichen zu können.
Der monatlich zu zahlende Versicherungsbeitrag ist nur ein Bruchteil von dem Betrag, der auf Sie zukommen wird, wenn Sie verklagt werden und sich einen Rechtsanwalt engagieren müssen.